Entwurfsplanung (Lph. 3)

Der Entwurf eines Projektes beinhaltet in der Regel die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:100 sowie die grundsätzliche Bearbeitung aller in diesem Zusammenhang auftretenden Problemstellungen – darunter fallen neben der Berücksichtigung grundlegender haustechnischer Anforderungen auch die Festlegung der Baumassen und die Vermeidung gegensätzlicher Aussagen in Grundriss und Ansicht, zumindest in der Theorie. In der Praxis dient diese Leistungsphase leider allzu oft der Ertragsoptimierung von Bauherr und / oder Planer, indem entweder bei einigermaßen überschaubaren Projekten wie z.B. Einfamilienhäusern die weitergehenden Planungsphasen eingespart werden oder bei Verkaufsabsicht die Ergebnisse der (in der Regel stark idealisierten) Planung als verkaufsfördernde Beinahe-Realität verwendet werden, um den Käufer dann um so überzeugender im Regen stehen zu lassen. Der Entwurf ist die technische Umsetzung einer gestalterischen Idee in ein Projekt und damit nach landläufiger Ansicht die interessanteste Leistungsphase – zumindest ist diese Phase gemäß den Zahlentafeln der HOAI interessant vergütet.

Diese Tatsache hat Büros entstehen lassen, die sich auf die Erbringung der Leistungsphasen 2-4 spezialisiert haben und weiter gehende Aufträge gerne ablehnen oder an Kollegen vergeben. Gegen diese Praxis ist grundsätzlich sicher nichts einzuwenden, allerdings kann sie im Einzelfall dazu führen, dass die Lösung der eigentlich im Zuge des Entwurfes zu behandelnden Fragen entweder rein plangrafisch geschieht (… dann schneiden wir eben daneben !) oder aber ganz unterbleibt. Dabei kann man den beteiligten Kollegen noch nicht einmal Böses unterstellen, oft ist die mangelnde eigene Erfahrung mit den auf der Baustelle oder im direkten Kontakt mit betroffenen Nutzern auftretenden Probleme mit ursächlich für eine solche Unterlassung. Wenn durch diese vorsichtig mit Simplifizierung der Umstände zu umschreibenden Grundhaltung der Weg zu hoher gestalterischer Qualität geebnet wird, was zuweilen unbestritten der Fall ist, ist das Ergebnis trotzdem ein Gewinn für die Gesellschaft – wenn hingegen reine Profitoptimierung die Ursache solchen Tuns ist, muss man sich die Frage stellen, ob die soziale Verantwortung des Architekten für die gebaute Umwelt nicht doch höher zu bewerten sein sollte als der schnöde Mammon.

Ganz grundsätzlich sollte aber auch Auftraggebern und Bauherren ins Stammbuch geschrieben werden, dass die durchgängige Beauftragung aller zur Herstellung eines Bauwerkes erforderlichen Leistungsphasen an ein Büro ganz unbestreitbar dazu führen wird, dass bereits in einer frühen Phase (z.B. im Entwurf) die technischen Möglichkeiten einer Umsetzung zumindest im Hinterkopf intensiver bedacht werden, da dieselben Architekten, die den Entwurf gezeichnet haben, dann auch für die Umsetzung sorgen. Darüber hinaus verfügen Büros, die die bauliche Umsetzung genauso betreuen wie die gestalterische Festlegung, meist über umfangreiche Erfahrungen in vielen nicht ganz unrelevanten Nebendisziplinen, die insgesamt oft zu einem schlüssigeren und in sich logischeren Entwurf führen als es ohne diese Erfahrungen möglich wäre. Und schließlich muss auch noch die Frage gestellt werden, ob nicht die funktional und bautechnisch gelungene Umsetzung einer Projektidee per se zu einer vielleicht nicht so plakativen, aber am Ende doch nachhaltigen und damit langfristig besseren Gestaltung führt.

Wie auch immer man sich diesen Fragen stellt und wie man sie auch beantwortet, sollte am Ende der Leistungsphase 3 ein statisch, haustechnisch, bauphysikalisch und gestalterisch  abgestimmter Entwurf vorliegen, der darüber hinaus den Anforderungen des Baurechts standhält – nur dann hat man eine Chance, die letzte vor dem Erhalt der Baugenehmigung noch erforderliche Planungsphase innerhalb der von den Honorartafeln gesetzten Randbedingungen zu erbringen.