Entwurfsplanung (Lph. 3)

Der Entwurf eines Projektes beinhaltet in der Regel die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:100 sowie die grundsätzliche Bearbeitung aller in diesem Zusammenhang auftretenden Problemstellungen – darunter fallen neben der Berücksichtigung grundlegender haustechnischer Anforderungen auch die Festlegung der Baumassen und die Vermeidung gegensätzlicher Aussagen in Grundriss und Ansicht, zumindest in der Theorie. In der Praxis dient diese Leistungsphase leider allzu oft der Ertragsoptimierung von Bauherr und / oder Planer, indem entweder bei einigermaßen überschaubaren Projekten wie z.B. Einfamilienhäusern die weitergehenden Planungsphasen eingespart werden oder bei Verkaufsabsicht die Ergebnisse der (in der Regel stark idealisierten) Planung als verkaufsfördernde Beinahe-Realität verwendet werden, um den Käufer dann um so überzeugender im Regen stehen zu lassen. Der Entwurf ist die technische Umsetzung einer gestalterischen Idee in ein Projekt und damit nach landläufiger Ansicht die interessanteste Leistungsphase – zumindest ist diese Phase gemäß den Zahlentafeln der HOAI interessant vergütet.

Diese Tatsache hat Büros entstehen lassen, die sich auf die Erbringung der Leistungsphasen 2-4 spezialisiert haben und weiter gehende Aufträge gerne ablehnen oder an Kollegen vergeben. Gegen diese Praxis ist grundsätzlich sicher nichts einzuwenden, allerdings kann sie im Einzelfall dazu führen, dass die Lösung der eigentlich im Zuge des Entwurfes zu behandelnden Fragen entweder rein plangrafisch geschieht (… dann schneiden wir eben daneben !) oder aber ganz unterbleibt. Dabei kann man den beteiligten Kollegen noch nicht einmal Böses unterstellen, oft ist die mangelnde eigene Erfahrung mit den auf der Baustelle oder im direkten Kontakt mit betroffenen Nutzern auftretenden Probleme mit ursächlich für eine solche Unterlassung. Wenn durch diese vorsichtig mit Simplifizierung der Umstände zu umschreibenden Grundhaltung der Weg zu hoher gestalterischer Qualität geebnet wird, was zuweilen unbestritten der Fall ist, ist das Ergebnis trotzdem ein Gewinn für die Gesellschaft – wenn hingegen reine Profitoptimierung die Ursache solchen Tuns ist, muss man sich die Frage stellen, ob die soziale Verantwortung des Architekten für die gebaute Umwelt nicht doch höher zu bewerten sein sollte als der schnöde Mammon.

Ganz grundsätzlich sollte aber auch Auftraggebern und Bauherren ins Stammbuch geschrieben werden, dass die durchgängige Beauftragung aller zur Herstellung eines Bauwerkes erforderlichen Leistungsphasen an ein Büro ganz unbestreitbar dazu führen wird, dass bereits in einer frühen Phase (z.B. im Entwurf) die technischen Möglichkeiten einer Umsetzung zumindest im Hinterkopf intensiver bedacht werden, da dieselben Architekten, die den Entwurf gezeichnet haben, dann auch für die Umsetzung sorgen. Darüber hinaus verfügen Büros, die die bauliche Umsetzung genauso betreuen wie die gestalterische Festlegung, meist über umfangreiche Erfahrungen in vielen nicht ganz unrelevanten Nebendisziplinen, die insgesamt oft zu einem schlüssigeren und in sich logischeren Entwurf führen als es ohne diese Erfahrungen möglich wäre. Und schließlich muss auch noch die Frage gestellt werden, ob nicht die funktional und bautechnisch gelungene Umsetzung einer Projektidee per se zu einer vielleicht nicht so plakativen, aber am Ende doch nachhaltigen und damit langfristig besseren Gestaltung führt.

Wie auch immer man sich diesen Fragen stellt und wie man sie auch beantwortet, sollte am Ende der Leistungsphase 3 ein statisch, haustechnisch, bauphysikalisch und gestalterisch  abgestimmter Entwurf vorliegen, der darüber hinaus den Anforderungen des Baurechts standhält – nur dann hat man eine Chance, die letzte vor dem Erhalt der Baugenehmigung noch erforderliche Planungsphase innerhalb der von den Honorartafeln gesetzten Randbedingungen zu erbringen.

Was ist eigentlich Qualität?

Der Begriff der Qualität ist allgemein definiert als die Summe aller Eigenschaften eines Objektes oder Prozesses und in sich erst einmal wertneutral. Im Bauwesen können zwei Arten der Qualität unterschieden werden, auf deren Eigenschaften und Auswirkungen im Folgenden eingegangen werden soll:

1. Materialqualität

Während in der Geschichte der Architektur die Kosten und die Oberflächen von Bauwerken lange ausschließlich über die Wahl des verwendeten Materials bestimmt wurde, ist in der Gegenwart die Situation eine andere: Die Industrie entwickelt in immer kürzeren Abständen neue Materialien, die entweder völlig neue Ausdrucksformen entstehen lassen oder bekannte Oberflächenstrukturen mit abweichenden Kosten oder Eigenschaften nachahmen – so können z.B. Holzoberflächen täuschen echt in keramischen oder kunstharzgebundenen Materialien nachgeahmt werden und stehen dann uneingeschränkt für Aussenanwendungen zur Verfügung, die mit Holz zumindest problematisch waren. Aluminium-, Dämmstoff- und Glasindustrie entwickeln immer neue Verbundmaterialien mit zum Teil erstaunlichen Eigenschaften, so sind inzwischen Gläser erhältlich, deren Wärmedämmeigenschaften die massiver Bauteile weit übertreffen. Gleichzeitig nimmt der Lohnanteil der Baukosten stetig zu, worüber auch im nächsten Abschnitt zu schreiben sein wird, was den reinen Materialanteil an den Baukosten immer weiter senkt. Damit ist aber auch der Zwang, immer nur günstigste Materialien zu verwenden, weniger stark – hier können Kriterien wie Serien- oder Vorfertigung deutlich stärkeren Einfluss auf die Baukosten haben als der reine Materialpreis. Ein gemauertes, abgedichtetes und ausgefliestes Ausgussbecken kommt den Bauherrn teurer als ein seriell hergestelltes, aufwendig designtes Becken aus Corian, einem relativ teuren Kunstharzmaterial, das lediglich an der Wand befestigt werden muss.

2. Ausführungsqualität

Parallel zu der bereits erwähnten Steigerung des Lohnkostenanteils an den Gesamtkosten eines Projektes und der Explosion der Grundstückspreise zumindest in Ballungsgebieten gibt es natürlich in einer Marktwirtschaft, in der der Preis eines Produktes nicht beliebig steigerbar ist, sondern den Gesetzen der Nachfrage unterliegt, Bestrebungen, den Lohnkostenanteil zu senken. Dafür gibt es zwei Ansätze: Serielle Fertigung (also höhere Produktivität) oder niedrigere Löhne.
Serielle Fertigung hat sich wie oben beschrieben in vielen Teilbereichen durchgesetzt, von einer kompletten seriellen Präfabrikation von Gebäuden ist man in Deutschland nach den Erfahrungen von Großsiedlungen der 70er Jahre weitgehend wieder abgekommen – im privaten und mittleren Wohnungsbau und im innerstädtischen Bereich hat sie sich nie durchgesetzt.
Niedrigere Lohnkosten werden im Baugewerbe verstärkt durch Leiharbeit aus EU-Staaten realisiert, in denen ein deutlich niedrigeres Lohnniveau vorliegt als in Deutschland. Unglücklicherweise sind in diesen Staaten auch die Regelungen für die Bauausführung und die verwendeten Materialien deutlich weniger komplex, so dass auf solchen Baustellen, verstärkt durch im Zusammenhang auftretende Sprachprobleme, eine gewisse gegenseitige Verständnislosigkeit zu beobachten ist, die sich nachteilig auf die Ausführungsqualität auswirken kann. Um dies zu verhindern, ist ein erheblich höherer Aufwand für die Objektüberwachung und Mangelbeseitigung einzuplanen, der den Vorteil durch geringere Lohnkosten gegebenenfalls wieder ausgleicht. Je nach Schwierigkeit der Aufgabe kann es wirtschaftlicher sein, einer Firma, deren Ausführungsqualität bekannt und verlässlich ist, den Auftrag zu einem höheren Preis zu erteilen, als der geringeren Angebotssumme einer ansonsten unbekannten Firma zu vertrauen.

3. Qualitätsüberwachung

Natürlich hat auch der für die Objektüberwachung verantwortliche Architekt die Aufgabe, die Qualität der handwerklichen Ausführung zu überwachen und gegebenenfalls zu rügen. Die dazu erforderliche Sachkenntnis erwirbt er durch Studium und Berufserfahrung; nicht ohne Grund ist aber in der VOB auch die ausführende Firma in erheblichem Maße in der Verpflichtung, eine sachgerechte Ausführung zuzusichern. Nur aus einem partnerschaftlichen, von Sachkenntnis und gegenseitigen Respekt geprägten Verhältnis zwischen Firmen, Architekt und Bauherrn wird aus einem Projekt am Ende ein Gebäude, das den Anforderungen aller Beteiligten entspricht: Ein wirtschaftlich errichtetes, gut gestaltetes Haus, an dem der Nutzer lange Freude hat und das eine werthaltige Investition für den Bauherrn darstellt.

Vorentwurf (Lph 2)

Der Entwurf steht am Beginn jedes bautechnischen Prozesses – in ihm wird die Anordnung der vom Nutzer oder Bauherrn geforderten Räume, ihre Gestaltung und Materialität entwickelt und festgelegt sowie die Auswirkungen des so entstehenden Ganzen auf die bestehende Umwelt und die vorgesehene Nutzung untersucht. Schon der Versuch einer Bewertung dieser Entwurfsqualität stößt gerne an Grenzen – das Fehlen objektiver Kriterien und die je nach Aufgabe und Bewertungsgremium stark unterschiedlich gewichteten subjektiven Kriterien machen eine allgemein gültige Aussage zur Qualität eines Entwurfes unmöglich. Beispiele für solche subjektiven Kriterien sind die Wirtschaftlichkeit des Projektes, die äussere und innere Gestaltung, die Funktionalität der entwickelten Raumfolgen und ihre Eignung für die vorgesehene Nutzung, in letzter Zeit werden auch verstärkt Aspekte der Nachhaltigkeit (Umweltschutz, Betriebskosten, Lebenszykluskosten inkl. Abbruch und Entsorgung) bei der Beurteilung von Projekten berücksichtigt. Manche dieser Kriterien, wie z.B. die Wirtschaftlichkeit, wirken auf den ersten Blick sogar objektiv – doch selbst diese, in Zahlen messbaren Werte müssen spätestens bei der Berücksichtigung zukünftiger Erträge oder zukünftiger Kosten für Instandhaltung und Renovierung auf spekulative Grundlagen aufbauen, deren Gewichtung je nach Zielrichtung des angeforderten Gutachtens subjektiv erfolgt.

Dem Entwurf, oder genauer und honorartechnisch präziser dem Vorentwurf, Leistungsphase 2 HOAI, gebührt nach landläufiger Meinung die Krone des Architektendaseins. Um diese Leistungsphase ranken sich Legenden von Tuscheskizzen auf Papierservietten, von Geistesblitzen in schlaflosen Nächten, von Superstars des Gewerbes. Vergessen wird bei diesem Ansatz gerne, dass ein wirklich guter Entwurf möglichst viele Umgebungskriterien berücksichtigt, aus denen dann im Idealfall etwas optimal dem Ort, der Zeit und der Nutzung Entsprechendes entsteht, das allein durch diese Tatsache eigentlich schon Aufsehen genug erregen sollte. Statt dessen wird gerne dem Wunsch des Bauherrn oder dem des Architekten geopfert, an dieser Stelle doch bitte etwas Spektakuläres zu schaffen, auf dass es den Ruhm des eigenen Hauses fleissig mehre – ein Konzept, das in Einzelfällen vielleicht sogar wirtschaftlich aufgeht, aber architektonisch? Städtebaulich? Nachhaltig? Ausserhalb des als Architektur-Zoo ja wirklich interessanten Vitra-Geländes? Die Realität gibt den Bilbaos und BMW-Welten dieser Erde oft genug Recht, nur verstanden habe ich es bisher nicht.

Grundlagenermittlung (Lph.1)

Die erste der in der HOAI beschriebenen Leistungsphasen ist die am meisten unterschätzte und die, die Bauherren wie Architekten gerne einmal im Sinne eines moderaten Honorares entfallen lassen oder verhandeln … eine echte Fehlentscheidung, die in aller Regel deutlich mehr Geld kostet, als sich damit einsparen ließe.

Der Oberbegriff der Grundlagenermittlung ist so nichtssagend wie allumfassend – hier geht es um die Begründung des Verhältnisses zwischen Bauherr und Architekt, der ja in den weiteren Phasen als Treuhänder des Bauherrn fungieren soll (auch das eine so umfassende wie in den meisten Fällen nicht erfüllte Formulierung der einschlägigen Regelwerke). Diese Grundlagen sind viel mehr als das Erarbeiten eines Raumprogrammes oder die Formulierung eines Nutzungsschemas – viel wichtiger ist ein intuitives Gespür für die wirklichen Bedürfnisse des Bauherrn, die dieser mangels Erfahrung zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht artikulieren kann. Diese Feststellung ist völlig unabhängig davon, ob der Bauherr privat, gewerblich oder öffentlich-rechtlich organisiert ist. In aller Regel bauen Architekten häufiger als einzelne ihrer Bauherren, sind dafür ausgebildet und daher prädestiniert, Anforderungen, die der Bauherr zu diesem Zeitpunkt hat, aber noch nicht benennen kann, zu formulieren und zu berücksichtigen.

Gerade bei privaten Bauherren kann in dieser Phase eine regelrechte Erziehung des Bauherrn erfolgen, die zwar in keinster Weise im Honorarrahmen enthalten ist, in den folgenden Leistungsphasen aber dadurch, dass man ein gemeinsames Vokabular entwickelt hat, viele Dinge einfacher und damit nicht nur kostengünstiger, sondern auch mit einer höheren Wahrscheinlichkeit in sich schlüssig und konsequent lösbar macht. Gleichzeitig lässt sich an diesem Punkt der reale Bedarf des Bauherrn erfassen und damit die Notwendigkeit, eventuell für Dinge Geld auszugeben, die am Ende keiner wollte, und dann für die Dinge, die gewollt gewesen wären, kein Budget mehr zur Verfügung zu haben. Alle Planspiele, die in den Augen der Beteiligten vielleicht abstruse Situationen beschreiben, kosten in dieser Phase noch vergleichsweise wenig Geld, weil sie sich ausschließlich in den Köpfen der Beteiligten abspielen, und alle Parameter, die in dieser Phase gemeinsam erarbeitet und beschlossen werden, ermöglichen es dem Projekt, zielgenau die Bedürfnisse und Vorstellungen der Beteiligten zu erfüllen.

Was ist eigentlich Verantwortung?

Manchmal trifft man auf Menschen, die offenkundig die Meinung vertreten, dass Verantwortung etwas ist, was immer nur die Anderen haben. So verständlich eine solche Meinung aus merkantilen und haftungsrechtlichen Gründen auch sein mag, macht es doch die Zusammenarbeit mit diesen Menschen immer ein wenig schwierig, insbesondere in terminlich oder finanziell knappen Situationen – also eigentlich immer. Denn nachdem am idealerweise gleichmäßig verteilten Verantwortungskuchen dann ein Esser fehlt, bleibt für alle übrigen ein größeres Stück. Das alleine wäre ja noch nicht tragisch, solange nur ein Esser ausfällt – nachdem aber diese Manie anscheinend um sich greift, kann es passieren, dass man sich an der Größe des eigenen Stückes fast verschluckt. Man kann hier frei nach Douglas Adams vom SAL-Syndrom sprechen, dem „Schuld anderer Leute“-Syndrom.

Ein Abgabetermin steht an, die eigene Leistung wäre erbracht, jetzt wäre nur noch die Unterstützung des xxx (an dieser Stelle kann sich jeder seinen Lieblings-Verantwortungsverweigerer denken) erforderlich, aber: „Ich habe die Pläne viel zu spät bekommen“ oder „die Vorleistungen waren noch nicht erbracht“ oder „Ich kann erst anfangen, wenn …“. Keine Rede von gemeinsamen Anstrengungen, Teamwork, Vorausdenken oder gar selbständigem Handeln.

Diese Methode hat aber neben der Tatsache, dass sie allen Beteiligten das Leben ein wenig schwerer macht, eine unangenehme Nebenwirkung: Um sich von Schuld oder Verantwortung freizusprechen, sucht sich der Handelnde einen Sachverhalt aus, der ihn an der Erstellung seiner Leistung hinderte – und klagt damit einen seiner Mitstreiter, mit dem er zur Fertigstellung des Projektes eigentlich an einem Strang ziehen sollte, direkt an. In aller Regel wird dieser die Beschuldigung nicht auf sich sitzen lassen, sondern seinerseits darlegen, warum die Arbeit trotzdem hätte erfolgen können oder durch welche Umstände wiederum er verhindert war, die Anforderungen des Ersten zu erfüllen. Und ehe man realisiert, was gerade passiert, sind 50% der Arbeitskraft mit unproduktiven Verteidigungskämpfen vergeudet, die den ursprünglichen Zeitverlust vervielfachen.

In diesem Sinne lohnt es sich, durchaus auch einmal zuzugeben: „Sorry, hab ich verbaselt, hole ich nächste Woche nach.“ Die Arbeitsatmosphäre wird offener, wenn man Fehler oder Versäumnisse einfach eingesteht und weiter zusammen arbeitet anstatt gegeneinander. Ich rede hier im Übrigen nicht von katastrophalen Fehlleistungen (die ja, wie man am Berliner Flughafen erkennt, gar nicht so schlimm sind), sondern von den kleinen Missgeschicken des Arbeitsalltages, die jedem und jederzeit passieren. Geht der Fehler erst in die Milliarden, wird er systemrelevant und man selbst unkündbar (aber jetzt sind wir mitten bei der Eurorettung ;-))

Allem Anfang wohnt ein Zauber inne …

Dies ist also der Anfang. Der erste Beitrag, der erste Satz…

Mit dem Vorsatz, einigermassen intelligente Beiträge zum Planen, Bauen, Controlen und was der Dinge noch so sind, mit denen ich mein Geld verdiene, zu verfassen – was die Dinge nicht wirklich leichter macht. Wir werden sehen, ob ich meinem selbst gestellten Anspruch genügen kann, hier in loser Folge Lesenswertes von mir zu geben. Selbstverständlich sind alle eventuell geschilderten Situationen frei erfunden, Ähnlichkeiten mit lebenden Personen rein zufällig und nur zur Verdeutlichung allgemeiner Gedankenspiele erdacht.

Sprechen wir also vom Anfang: Vom ersten Strich, der ersten Idee, dem Herangehen an eine Aufgabe. Dem Sammeln an Informationen, Ermitteln der Grundlagen, Leistungsphase 1 HOAI 😉

Manch ein Bauherr (und manch ein Architekt) glaubt, drauf verzichten zu können: Kostet nur unnötig Geld, könnten wir doch auch in goldene Wasserhähne stecken. Wer so denkt, vergisst, dass gerade die klare Aufgabenstellung der wichtigste Schritt zur passenden Lösung ist. Was soll mit dem Projekt erreicht werden, wer soll es nutzen und wem soll es nützen (zwei Fragen, die aller phonetischen Ähnlichkeit zum Trotz unter Umständen sehr unterschiedliche Antworten haben können). Und in diesem Sinne machen wir uns auf die Suche nach dem Sinn dieses Beitrages (und der hoffentlich folgenden ebenfalls):

Ich habe keine Ahnung – nur eine Vorstellung, abseits von Projektvorstellungen und abgehobenen Theorien über eigene oder fremde Gebäude Texte über das Umfeld Architektur zu verfassen, um die Seite lebendig zu halten und um auch selbst die Lust am geschriebenen Wort wieder zu finden, die über seitenlange Sitzungsprotokolle schon einmal verloren gehen kann. Lesen kann das, wer es findet und wer es mag; ich muss allerdings davor warnen, dass mir Dinge gerne textlastig geraten – die Bilder gibt es dann eben doch eher bei den Projektvorstellungen …